Nina Markovic & Martin von Borstel

Das Rechtsanwältinnenbüro besteht aus den beiden Rechtsanwältinnen Nina Markovic und Martin von Borstel. Unsere Sozietät hat sich im März 2020 gegründet, nachdem Rechtsanwalt von Borstel in die bereits bestehende Kanzlei von Rechtsanwältin Markovic eingetreten ist. Beide Rechtsanwält*innen sind bereits seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Migrations- und Sozialrechts tätig und greifen auf umfassende Beratungserfahrungen zurück. Das Büro befindet sich innenstadtnah mitten im Bremer Stephaniviertel.

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Anwält*innen

Nina Markovic

Ich habe bereits im Studium begonnen, Menschen im Bereich des Sozial- und Migrationsrechts zu unterstützen und zu beraten. So habe ich von Oktober 2011 bis August 2012 im EU-Projekt \„Salutissimo" Papierlose bei Behördengängen begleitet und ihnen in Alltagsfragen, insbesondere bei der Beantragung von Leistungen, zur Seite gestanden. Von März 2013 bis Februar 2014 habe ich im Projekt \„Tuwas Café" Migrantinnen und Geflüchtete bei ihrem Weg in ein Leben in Deutschland unterstützt und ihnen Beratungshilfe angeboten. Seit März 2013 berate ich ehrenamtlich im \„Verein Bremische Straffälligenbetreuung e.V." inhaftierte, haftentlassene und strafgefährdete Menschen im Bereich des Migrations- und Sozialrechts. Seit 2016 unterstütze ich die Kolleginnen vom \„Verein für Rechtshilfe im Justizvollzug des Landes Bremen e.V." bei der rechtlichen Vertretung von Abschiebungshaftgefangenen gegenüber Amtsgericht, Landgericht, Ausländerbehörden und Bundespolizei. Außerdem bin ich Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht des Bremischen Anwaltsvereins und Vorstandsmitglied im Verein Flüchtling für Flüchtling e.V. Ich liebe die Arbeit im Sozialrecht und Migrationsrecht, da sie unmittelbar Menschen helfen kann, ihre sozialen und Menschenrechte gegenüber Behörden und Gerichten durchzusetzen.

Martin von Borstel

Ich habe bereits studienbegleitend angefangen, mich für die Rechte von Migrant*innen und Geflüchteten einzusetzen und habe mich deshalb entschlossen, auf dem Gebiet des Migrationsrechts anwaltlich tätig zu werden.

Kanzlei & Rechtsgebiete

Sozialrecht

Das Sozialrecht umfasst alle Fragen des öffentlichen Rechts, bei der es um die soziale Absicherung geht. Umfasst sind hierbei insbesondere Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Einkommenslosigkeit, Krankheit und Pflegebedürftigkeit. Das Sozialstaatsgebot soll allen in Deutschland lebenden Menschen einen Mindestanspruch auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums sichern, es soll ein Recht auf Absicherung beispielsweise im Krankheitsfall, bei Erwerbsminderung oder bei Arbeitslosigkeit garantieren und somit eine soziale Absicherung schaffen. Wir stehen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen die Sozialleistungsträger zur Verfügung. Speziell können wir Ihnen bei Widersprüchen und Klagen gegen Bescheide der Jobcenter, Sozialämter, Krankenversicherungen, dem Versorgungsamt, der Familienkasse, der Elterngeldstelle, dem Wohngeldamt und Arbeitsämter behilflich sein. Da es in vielen Fällen auf ein zügiges Handeln ankommt, um Ihre persönlichen Ansprüche durchzusetzen, sind wir gerne bereit, Ihnen auch im Rahmen gerichtlichen Eilrechtsschutzes zur Seite zu stehen.

Aufenthalts & Asylrecht

Wir beraten und vertreten Sie gern in den folgenden Angelegenheiten: - Asylverfahren - Aufenthaltserlaubnis - Freizügigkeitsrecht für EU-Bürger*innen - Duldung - Ausweisung - Einbürgerung - Abschiebungshaft Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Aufenthalts- und Asylgesetz Das Aufenthalts- und Asylrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, das einem stetigen Wandel unterliegt. Oftmals ist es schwierig herauszufinden, ob ein Anspruch auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Duldung oder einer Aufenthaltserlaubnis besteht und wie ggf. aufenthaltsbeendende Maßnahmen abgewendet werden können. Oder was zu tun ist, wenn ein Asylantrag abgelehnt worden ist. Da im Aufenthalts- und Asylrecht zum Teil sehr kurze Fristen gelten, ist es in vielen Fällen wichtig, schnell anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir stehen Ihnen in Ihren aufenthalts- und asylrechtlichen Angelegenheiten gern zur Seite, auch wenn es um Fragen geht, die nicht unmittelbar mit einem der oben genannten Themen in Verbindung steht, etwa wenn Sie sich gegen eine Wohnsitzauflage wehren wollen oder wissen wollen, ob Ihre Familienangehörigen Ihnen nachziehen können. Unser Angebot umfasst sowohl die Vertretung gegenüber den Behörden (Ausländerbehörden, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Stadtämter, Bundespolizei etc.) als auch vor Gericht. Da es oftmals nicht ausreicht, nur Klage zu erheben und die Zeit z.B. bei einer drohenden Abschiebung drängt, vertreten wir Sie auch gern im Eilrechtschutzverfahren. Sollten alle ordentlichen Rechtsmittel schon ausgeschöpft sein, erheben wir für Sie im Zweifelsfall auch eine Verfassungsbeschwerde oder eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Besonderes Verwaltungsrecht & Sonstiges

Das Verwaltungsrecht regelt vor allem die Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgerinnen. Es ist das Recht der Verwaltung, gewährt aber den Bürgerinnen auch Rechtsschutz gegen staatliche Institutionen und Handlungen. In folgenden Angelegenheiten des besonderen Verwaltungsrechts können wir Sie anwaltlich unterstützen: Polizei- und Ordnungsrecht Versammlungsrecht Außerdem beraten und vertreten wir Sie gern in allen freiheitsentziehungsrechtlichen Sachen. Haben Sie Ihre Problemstellung nicht gefunden und fragen sich, ob wir Sie dennoch vertreten würden? Rufen Sie uns gern an oder schreiben Sie uns eine E-Mail!