Kanzlei
Rechtsgebiete
Sozialrecht
Das Sozialrecht umfasst alle Fragen des öffentlichen Rechts, bei der es um die soziale Absicherung geht.
Umfasst sind hierbei insbesondere Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Einkommenslosigkeit, Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Alter. Das Sozialstaatsgebot soll allen in Deutschland lebenden Menschen einen Mindestanspruch auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums sichern, es soll ein Recht auf Absicherung beispielsweise im Krankheitsfall, bei Erwerbsminderung oder bei Arbeitslosigkeit garantieren und somit eine soziale Absicherung schaffen. Wir stehen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen die Sozialleistungsträger zur Verfügung. Speziell können wir Ihnen bei Widersprüchen und Klagen gegen Bescheide der Jobcenter, Sozialämter, Rentenversicherungen, Krankenversicherungen, dem Versorgungsamt, der Familienkasse, der Elterngeldstelle, dem Wohngeldamt und Arbeitsämter behilflich sein. Da es in vielen Fällen auf ein zügiges Handeln ankommt, um Ihre persönlichen Ansprüche durchzusetzen, sind wir gerne bereit, Ihnen auch im Rahmen gerichtlichen Eilrechtsschutzes zur Seite zu stehen. |
Aufenthalts- und Asylrecht
Wir beraten und vertreten Sie gern in den folgenden Angelegenheiten: Asylverfahren Aufenthaltserlaubnis Freizügigkeitsrecht für EU-Bürger*innen Duldung Ausweisung Einbürgerung Abschiebungshaft Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Aufenthalts- und Asylgesetz Das Aufenthalts- und Asylrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, das einem stetigen Wandel unterliegt. Oftmals ist es schwierig herauszufinden, ob ein Anspruch auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Duldung oder einer Aufenthaltserlaubnis besteht und wie ggf. aufenthaltsbeendende Maßnahmen abgewendet werden können. Oder was zu tun ist, wenn ein Asylantrag abgelehnt worden ist. Da im Aufenthalts- und Asylrecht zum Teil sehr kurze Fristen gelten, ist es in vielen Fällen wichtig, schnell anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir stehen Ihnen in Ihren aufenthalts- und asylrechtlichen Angelegenheiten gern zur Seite, auch wenn es um Fragen geht, die nicht unmittelbar mit einem der oben genannten Themen in Verbindung steht, etwa wenn Sie sich gegen eine Wohnsitzauflage wehren wollen oder wissen wollen, ob Ihre Familienangehörigen Ihnen nachziehen können. Unser Angebot umfasst sowohl die Vertretung gegenüber den Behörden (Ausländerbehörden, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Stadtämter, Bundespolizei etc.) als auch vor Gericht. Da es oftmals nicht ausreicht, nur Klage zu erheben und die Zeit z.B. bei einer drohenden Abschiebung drängt, vertreten wir Sie auch gern im Eilrechtschutzverfahren. Sollten alle ordentlichen Rechtsmittel schon ausgeschöpft sein, erheben wir für Sie im Zweifelsfall auch eine Verfassungsbeschwerde oder eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. |
Besonderes Verwaltungs-recht und Sonstiges
Das Verwaltungsrecht regelt vor allem die Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürger*innen. Es ist das Recht der Verwaltung, gewährt aber den Bürger*innen auch Rechtsschutz gegen staatliche Institutionen und Handlungen.
In folgenden Angelegenheiten des besonderen Verwaltungsrechts können wir Sie anwaltlich unterstützen: Ausbildungsförderungsrecht (BAföG, BAB) Polizei- und Ordnungsrecht Gaststätten- und Gewerberecht Versammlungsrecht Rechte von Schüler*innen mit besonderem Förderbedarf Außerdem beraten und vertreten wir Sie gern in allen freiheitsentziehungsrechtlichen Sachen. Haben Sie Ihre Problemstellung nicht gefunden und fragen sich, ob wir Sie dennoch vertreten würden? Rufen Sie uns gern an oder schreiben Sie uns eine E-Mail! |