Kosten
Welche Kosten fallen für die anwaltliche Tätigkeit an?
Leider können wir diese Frage nicht für alle in Frage kommenden Tätigkeiten pauschal beantworten, denn letztlich hängt es vom Einzelfall ab, wie viele Gebühren wir für unsere Arbeit erheben. Die Gebühren richten sich nach dem sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und fallen jenach Verfahrensart unterschiedlich hoch aus. Gern besprechen wir mit Ihnen im Rahmen des Erstberatungsgesprächs, welche Kosten konkret auf Sie zukommen.
Sie müssen sich darauf einstellen, dass Sie einen Teil der Kosten für unsere Tätigkeit als Vorschuss zahlen müssen. Für die übrigen Kosten besteht aber die Möglichkeit der Ratenzahlung.
Was ist, wenn ich mir die Anwaltsgebühren nicht leisten kann?
Sollen wir für Sie ein gerichtliches Verfahren führen und beziehen Sie Sozialleistungen bzw. sind Geringverdiener*in, dann besteht die Möglichkeit, für das Verfahren bei Gericht einen Antrag auf Prozesskostenhilfe bei dem zuständigen Gericht zu stellen und uns als Kanzlei beiordnen zu lassen. Wird der Antrag bewilligt, dann übernimmt die Staatskasse die Gerichtskosten und unsere Kosten.
Leider können wir diese Frage nicht für alle in Frage kommenden Tätigkeiten pauschal beantworten, denn letztlich hängt es vom Einzelfall ab, wie viele Gebühren wir für unsere Arbeit erheben. Die Gebühren richten sich nach dem sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und fallen jenach Verfahrensart unterschiedlich hoch aus. Gern besprechen wir mit Ihnen im Rahmen des Erstberatungsgesprächs, welche Kosten konkret auf Sie zukommen.
Sie müssen sich darauf einstellen, dass Sie einen Teil der Kosten für unsere Tätigkeit als Vorschuss zahlen müssen. Für die übrigen Kosten besteht aber die Möglichkeit der Ratenzahlung.
Was ist, wenn ich mir die Anwaltsgebühren nicht leisten kann?
Sollen wir für Sie ein gerichtliches Verfahren führen und beziehen Sie Sozialleistungen bzw. sind Geringverdiener*in, dann besteht die Möglichkeit, für das Verfahren bei Gericht einen Antrag auf Prozesskostenhilfe bei dem zuständigen Gericht zu stellen und uns als Kanzlei beiordnen zu lassen. Wird der Antrag bewilligt, dann übernimmt die Staatskasse die Gerichtskosten und unsere Kosten.